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   AG Bad Segeberg, 04.05.2012 - 5 OWi 552 Js 43380/11 (181/11)   

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https://dejure.org/2012,61309
AG Bad Segeberg, 04.05.2012 - 5 OWi 552 Js 43380/11 (181/11) (https://dejure.org/2012,61309)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 04.05.2012 - 5 OWi 552 Js 43380/11 (181/11) (https://dejure.org/2012,61309)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - 5 OWi 552 Js 43380/11 (181/11) (https://dejure.org/2012,61309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Rechtfertigender Notstand bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot bei Schwangerschaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 04.05.2012 - 5 OWi 181/11
    Es ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur zu prüfen, ob das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt sondern auch, ob durch die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt ein erheblicher Zeitgewinn erzielt worden ist und sich die Betroffene nicht auch anders als durch zu schnelles Fahren hätte helfen können, etwa durch Anhalten auf dem Seitenstreifen (so etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 1996, in Zfs 1997, 196).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 4 RBs 326/17

    Blasenschwäche schützt bei Geschwindigkeitsüberschreitung i.d.R. nicht vor

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein sehr starker Drang zur Verrichtung der Notdurft, der durch die besondere körperliche Disposition des Betroffenen bedingt ist (etwa: Krankheit, Gebrechen oder Schwangerschaft) und der ursächlich für die Geschwindigkeitsüberschreitung war (in dem Sinne, dass so versucht wurde, baldmöglichst eine Toilette aufsuchen zu können oder der Betroffene abgelenkt war), ein Grund sein kann , vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 1997, 379; AG Bad Segeberg, Urt. v. 04.05.2012 -5 OWi 552 Js 43380/11 (181/11) - juris).
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